Vereinsgeschichte
Lang vor unserer Zeit ...
(die Geschichte des Feuerlöschwesens in Kempfenhausen vor Gründung der Freiwilligen Feuerwehr)
Zu einer Zeit, als im Landkreis Starnberg die ersten freiwilligen Feuerwehren gegründet wurden, war in der Gemeinde Kempfenhausen diesbezüglich noch wenig Bereitschaft vorhanden. Dies ist wahrscheinlich vor allem auf die Tatsache zurückzuführen, daß die Gemeinde Kempfenhausen incl. des Weilers Manthal und des Ortsteiles Harkirchen, eine sehr geringe Einwohnerzahl aufwies. Ein weiterer Grund dürfte darin gelegen haben, dass die notwendigen finanziellen Mittel zum Unterhalt einer Freiwilligen Feuerwehr fehlten.
Dem Gedanken an den notwendigen Brandschutz wurde, laut den Aufzeichnungen des 1. Bürgermeisters Paul von Klenze im Jahre 1929 (Besitzverzeichnis der Gemeinde), erstmals Rechnung getragen, als im Jahre 1860 eine Feuerleiter nebst Hacken angeschafft worden ist. Sechs Jahre später, also 1866, wurde die Ausrüstung um 5 Feuerhacken erweitert.
Welche weiteren der Brandbekämpfung dienenden Geräte zu dieser Zeit tatsächlich vorhanden waren sowie ihre Unterbringung, ist uns leider nicht überliefert worden.
Um den Brandschutz weiter voranzutreiben, entstanden in den 70er Jahren aufgrund einer Verordnung des Kgl. Bezirksamtes München die sogenannten Pflichtfeuerwehren. Auch die Gemeinde Kempfenhausen musste dieser Verpflichtung nachkommen und zog die männlichen Ortsbewohner zum aktiven „Dienst am Nächsten" heran. Wegen der chronischen Geldknappheit war es der Gemeinde jedoch nicht möglich, eine selbständige Pflichtfeuerwehr ausreichend auszurüsten bzw. zu unterhalten. Die vom Bürgermeister als feuerwehrpflichtig befundenen Männer Kempfenhausens wurden deshalb, sozusagen von Amts wegen, der Feuerwehr der Gemeinde Berg zugeteilt.
Wie auch heute, so waren die Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren damals angehalten, regelmäßige Übungen durchzu-führen. Grundlage hierzu boten die Satzungen und die distriktspolizeili-chen Bestimmungen über das Feuerlöschwesen vom 1. Januar 1879. Auch Großübungen mit mehreren Wehren waren durchaus üblich. Der nachfolgende Auszug aus dem Inspektionsbericht vom 11. Oktober 1885 gibt einen Eindruck über den Ablauf einer vorgenommenen Gemeinschaftsübung.
Zugleich macht er aber auch die Unterschiede zwischen einer Freiwilligen-bzw. Pflichtfeuerwehr deutlich. Hier das Ergebnis einer Inspektion der freiwilligen Feuerwehr Bachhausen,
welcher auch Freiwillige Feuerwehr Berg Pflichtfeuerwehren Kempfenhausen und Berg zugezogen wurden: „Die Geräte in Ordnung, das Feuerhaus gut und luftig, jedoch wäre eine Weißdecke in demselben erforderlich. Die Übung der Freiwilligen Feuerwehren war zufriedenstellend, jene der Pflichtfeuerwehren sehr mangelhaft und es zeigte sich kein guter Wille. Nach der Liste des Gemeindebürgermeisters in Berg war zu ersehen, dass die gesamte Mannschaft zur Übung ordentlich geladen war. Jedoch haben Jakob Weißmeier, Gastwirt in Berg und Pfanholzer, Metzger in Berg, die Ladeliste nicht unterschrieben, somit die Unterschrift verweigert, während Scharder Georg,
Bäcker in Aufkirchen, Pischetsrieder Josef, Ökonom in Kempfenhausen und Bauer Johann von Berg unentschuldigt von der Übung weggeblieben und diese auch mir vom Bürgermeister zur Anzeige übergeben worden sind. Ich bitte, behufs Bestrafung dieser Personen, das weitere zu verfügen."
Wer nicht in einer Pflichtfeuerwehr organisiert sein wollte, konnte seiner Verpflichtung zum Feuerwehrdienst genügen, indem er einer Freiwilligen Feuerwehr beitrat. So wurde Stefan Mayer aus Harkirchen am 8. Mai 1887 und der spätere Bürgermeister von Kempfenhausen, Herr Johann Treutterer, am 6. Mai 1888 als aktive Mitglieder in die Freiwillige Feuerwehr Berg aufgenommen. Beide schieden jedoch am 1. Mai 1900 dort wieder aus, um kurze Zeit später als Gründungsmitglied der Freiwilligen Feuerwehr Kempfenhausen beizutreten.
Daß es mit den kommunalen Finanzen nicht zum Besten stand, ergibt sich aus der Gemeindevisitation im Jahre 1889: „Die Gemeinde Kempfenhausen hat nur mehr 11 Bürger, sie hat nur ein geringes Gemeindevermögen (200 Mark) und einen nahezu ertraglosen Weiher, sodass sie bisher nicht im Stand war, die notwendigsten Gemeindebedürfnisse, z. B. eine Feuerlöschmaschine pp. anzuschaffen; es ist wohl angebracht, darauf hinzuweisen, wie notwendig es wäre, dass die Gemeinde ihre Selbständigkeit aufgebe und die Vereinigung mit einer benachbarten Gemeinde wie Berg oder Percha anstrebe. Es fallen bei ihr dann die Kosten für den Bürgermeister, Gemeindeschreiber, Gemeindediener, die amtlichen Blätter usw. weg, das vorhandene Vermögen bleibt das Ortsgemeindevermögen usw..
Im Jahre 1891 stellt das Kgl. Bez. Amt München II fest:
Nachdem nun der Gemeinde viele Ausgaben erspart würden, nachdem dieselbe schon zum Pfarramt und zur Schule Aufkirchen-Berg gehört, nachdem sie angewiesen ist auf die Feuerlöschmaschinen von dort, nachdem ferner der Gemeinde ohne allzu große Belastung die ihr nach ART 38 GDO. ORD. obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen nicht imstande ist, möchte ich wiederholt dringend anraten, die Fragen in Erwägung zu ziehen und mir über das Resultat der Besprechung Mitteilung zu machen. Über den Vollzug ist binnen 4 Wochen zu berichten.
Was dem Kgl. Bezirksamt München II. binnen 4-wöchiger Frist berichtet wurde ist leider nicht bekannt. Festzustellen ist aber, daß die Ratschläge zum Thema „Eigenständigkeit" wohl keine nachhaltigen Eindrücke bei den damaligen Verwaltungsorganen sowie den Bürgern hinterlassen haben. Die Selbständigkeit der politischen Gemeinde wurde jedenfalls nicht aufgegeben.
Aus Sicht des Brandschutzes ergaben sich bis zum Jahre 1899 seitens der Gemeinde keine neuen Maßnahmen. Ausschlaggebend für die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr dürfte der Visitationsbericht vom 4. Aug. 1889 des Kgl. Bezirksamtes München II gewesen sein, in dem die Weisung ergangen ist, die Bildung einer Pflichtfeuerwehr oder Freiwilligen Feuerwehr für den Gemeindebezirk zu betreiben und hierüber binnen 4 Wochen Bericht zu erstatten.
Anlass zu dieser Weisung war der letzte Brand im Gemeindebezirk Kempfenhausen und zuvor im Ökonomiegebäude des Herrn von Klenze in Harkirchen. Bei diesen Bränden ...
,haben sich die Feuerwehrpflichtigen der Gemeinde Kempfenhausen bei den Feuerlöscharbeiten so gut wie garnicht beteiligt, haben es vielmehr den Feuerwehren Bachhausen, Starnberg und Berg überlassen, die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wodurch es auch gelungen ist, das an der Ecke schon brennende Wohnhaus des Herrn von Klenze zu retten."
Eingehend auf die finanzielle Situation der Gemeinde Kempfenhausen, die im Hinblick auf den kleinen Gemeindebezirk und des geringen Steuersolls nicht in der Lage ist, kostspielige Feuerlöschgerätschaften anzuschaffen, wird darauf verwiesen, ,... dass dieselbe sich künftig selbst die notwendigsten Feuerlöschgerät-schaften, nämlich eine kleine Feuerspritze, einige einfache Leiterwagen und sonstige Feuerwehrgeräte zu erwerben hat. Die Gemeinde Kempfenhausen ist hierzu um so eher in der Lage, als sich in letzter Zeit 4 wohlhabende Gutsbesitzer im Gemeindebezirk niedergelassen haben und es der Gemeinde nicht schwer werden wird, von den größeren Gutsbesitzern im Gemeindebezirk überhaupt den größeren Teil des für die Anschaffung der bezeichneten Gerätschaften erforderlichen Aufwandes durch freiwillige Gaben aufzubringen. Es wird die Gemeindeverwaltung Kempfenhausen daher im Hinblick auf die Vorschriften des Art. 38 Gem. Art. sowie der Distriktsfeuerlöschordnung angewiesen, zunächst mit den größeren Grundbesitzern in Kempfenhausen diesbezügliche Verhandlungen zu pflegen und für den Fall, dass auf diese Weise die nötigen Mittel nicht aufgebracht werden könnten, durch Aufnehmen eines entsprechenden Darlehens in anderer Weise hierfür aufzukommen."
Diese Manöverkritik hatte letztlich zur Folge, dass sich die Gemeinde ernsthaft um den Brandschutz bemühte und bereits im laufenden Jahr 1899 diverse Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehrmänner beschaffte. Es darf weiterhin angenommen werden, dass es erst unter Aufnahme eines Darlehens und mit Hilfe der eingehenden freiwilligen Spenden durch die 4 Gutsbesitzer möglich war, sich im Jahre 1900 eine kleine Feuerlösch-maschine anzuschaffen.